Seitenbereiche

Steuerberaterin
Fachberaterin f. Internationales Steuerrecht

Fokus Mensch & Unternehmen.
Clevere Ergebnisse.

WIR suchen SIE!
Inhalt

Nießbrauch 2025

Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Weitere Artikel zu diesem Thema

Finanzverwaltung Vervielfältiger für 2025

Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen

Globalbeiträge Ausländische Globalbeiträge

Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025

Verrechnungspreisen Verrechnungspreise

Das BMF ändert Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise

Einspruch Einspruchsstatistik 2023

Finanzverwaltung veröffentlicht neueste Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.