Finanzverwaltung Vervielfältiger für 2025
Finanzverwaltung veröffentlicht Vervielfältiger für die Bewertung lebenslanger Nutzungen oder Leistungen
Steuerberaterin
Fachberaterin f. Internationales Steuerrecht
Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.
Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.
Stand: 28. Januar 2025
Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
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